Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und dem benötigten Wasser für die Bewässerung der Kulturen, werden Massnahmen aufgrund der Entnahmegrenzen in Gewässern notwendig. Die Abflussmengen und Seestände werden vom Kanton hier aufgelistet. Bitte beachtet die Erläuterungen zur Tabelle.
Bei einer Unterschreitung der Entnahmegrenze gemäss Konzessionsbestimmungen wird ein Gesuch für eine Ausnahme nach Art. 32 Bst. d GSchG zur Unterschreitung der Mindestrestwassermenge nötig. Betroffene Mitglieder füllen bitte umgehend das Formular Gesuch um Ausnahme zur Unterschreitung der Mindestrestwassermenge aus und senden es an: trosec@be.ch
Gesuche für Wasserentnahmen trotz unterschrittener Entnahmegrenze (Ausnahmegesuche) sind durch jene Landwirtinnen und Landwirte einzureichen, die aus violett eingefärbten Oberflächengewässern gemäss der Hinweiskarte des Kantons Wasser beziehen, wenn der massgebende Pegel während dem Pumpvorgang unterschritten ist (rote Marke berührt das Wasser nicht mehr – in der Regel ist der unterliegende Pegel massgebend).
Der Berner Bauernverband hat alle Dokumente auf der Website verlinkt: Bewässerung bei Trockenheit – Berner Bauern Verband
Wir sind uns bewusst, dass der Druck momentan sehr gross ist. Leider ist der Druck dieses Jahr seit Jahresbeginn auch auf die Abflussmengen und somit die Gewässer sehr hoch, was sicher als ausserordentliche Lage einzustufen ist.
Um gemeinsam einen Weg zu finden, die Gewässer zu schützen, die Bewässerung so weit wie möglich aufrecht erhalten zu können und die Konzessionsbestimmungen einzuhalten, sind die entsprechenden Gesuche für Wasserentnahmen trotz unterschrittener Entnahmegrenzen (Ausnahmebewilligungen) einzureichen.



































